Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement – Nichts für KMU, oder doch?!
Sprechen wir von Qualität, meinen wir ein Produkt oder eine Dienstleistung, bei der unser Anspruch und die Wirklichkeit an die Eigenschaften der Ware oder Leistung übereinstimmen. Nach außen ist Qualität ein Kaufargument – als Kunde werden wir von der Werbung mit Aussagen wie „beste Qualität“, „deutsche Qualität“ und unterschiedlichen Siegeln, die uns „geprüfte Qualität“ versprechen, konfrontiert. Doch wie sieht es im Inneren eines Unternehmens aus? Welchen Einfluss hat Qualität hier, und nützt ein Qualitätsmanagementsystem auch der Geschäftsführung eines kleinen oder mittleren Unternehmens?
Was heißt überhaupt „Qualitätsmanagement“?
Ein Unternehmen, das ein Qualitätsmanagementsystem etabliert hat, hält sich an ein Konzept, um eine definierte Qualität von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen und leistet zugleich einen Beitrag zur Fehlerkostensenkung.
Laut DIN EN ISO 9000 werden unter Qualitätsmanagement alle Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität verstanden. Dazu gehört mehr als nur die Qualitätssicherung oder –kontrolle, das bloße Überprüfen und Messen von Vorgaben. Ein integriertes Qualitätsmanagementsystem umfasst Tätigkeiten, mit denen das Unternehmen seine Ziele ermittelt und die Abläufe, Vorgehensweisen, Prozesse und Ressourcen bestimmt, die zum Erreichen dieser erforderlich sind.
Wem nützt ein Qualitätsmanagementsystem?
Ein Qualitätsmanagementsystem ist nicht nur dazu da, um der Außenwelt über ein hübsches Schild am Firmengebäude oder ein Siegel auf der Website sein ISO 9001 Zertifikat zu präsentieren. Die Motive der Unternehmen, die sich ernsthaft mit dem Thema Qualität auseinandersetzen, gehen weit über den Imagegewinn hinaus, z. B.:
- Vermeidung von Fehlern und Erfüllung der Kundenanforderungen
- Kontinuierliche Verbesserung von Produkt bzw. Dienstleistung
- Risikoreduzierung
- Kostensenkungen
- Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
- Rechtssicherheit durch dokumentierte Prozesse
Ein weiterer Vorteil, der mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems einhergeht, ist die Rechtssicherheit durch dokumentierte Prozesse. Unternehmen haben sich neben den Vorgaben im Bürgerlichen und dem Handelsgesetzbuch an verschiedene Gesetze zu halten, beispielhaft genannt seien hier das Produkthaftungsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und das Produktsicherheitsgesetz. Als Geschäftsführer sind Sie derjenige, der bei Rechtsverstößen Ihrer Organisation als Erstes haftbar gemacht wird. Haben Sie ein Qualitätsmanagementsystem, können Sie darlegen, wie und wem sie Aufgaben delegiert und Verantwortung übertragen haben. Indem Sie auf diese Weise Ihr Haftungsrisiko erheblich verteilen, schützen Sie auch sich selbst.
Wer ist zuständig für das Qualitätsmanagement im Unternehmen?
Ob Ihr Unternehmen den Anforderungen von außen gerecht wird und die Qualität liefert, die sich der Kunde wünscht, ist abhängig von allen Abteilungen, Hierarchieebenen und Mitarbeitern. Neben Lieferanten und Stakeholder des Unternehmens werden in einem ganzheitlichen Ansatz, den das Total Quality Management verfolgt, auch die für die Produktion oder Dienstleistungserbringung nicht direkt relevanten Bereiche (wie Empfang, Lohnbuchhaltung etc.) integriert. Diese müssen jedoch geführt und angeleitet werden. Sie müssen die Qualitätsvorgaben kennen, an die sie sich halten sollen. Nach dem Motto „Der Fisch stinkt immer vom Kopf aus“ sind Sie in der Geschäftsführung der wesentliche Verantwortliche für das Qualitätsmanagement im Unternehmen. Sie treiben das Thema, leben es vor und müssen dafür sorgen, dass alle Führungskräfte und Mitarbeiter mitmachen bzw. sich aktiv einbringen.
Dass die Geschäftsführung der wesentliche Treiber für die Qualität ist, heißt jedoch nicht, dass die Verantwortung allein auf ihren Schultern lasten muss. Es ist ratsam, dass Sie sich einen professionell ausgebildeten Qualitätsmanager als firmeneigenen Unternehmensberater zur Seite stellen. Dieser kann dauerhaft aktiv sein oder auch extern engagiert werden